DIE ZEICHENSETZUNG
Nur noch neun Regeln bestimmen die KommasetzungDie Kommasetzung gilt als eine große Fehlerquelle in der deutschen Schriftsprache.
52 Regeln mussten die Schreibenden bisher bei dieser Variante der Zeichensetzung berücksichtigen.
Die Rechtschreibreform, mit der sich auch die Interpunktion ändert, verheißt Erleichterung: Nur noch neun Komma-Regeln gilt es in Zukunft zu beherzigen.
Die Vereinfachungen betreffen besonders die Kommasetzung vor und und oder sowie die Verbindung mit Infinitiv-, Partizip- und Adjektivgruppen. So muss beispielsweise künftig kein Komma gesetzt werden, wenn zwei vollständige Hauptsätze durch und oder oder verbunden sind. Es kann aber stehen und empfiehlt sich, wenn dadurch die Gliederung des gesamten Satzes deutlich wird. Auch nach erweiterten Infinitiven mit zu, die einen Satz einleiten, muss kein Komma mehr stehen.
Ebensowenig ist ein Komma vor solchen Infinitivgruppen erforderlich, die an den Hauptsatz angehängt werden.
Fest steht: Die deutsche Sprache wird in Zukunft mit weitaus weniger Kommas auskommen und die Schreibenden genießen erheblich mehr Freiheiten in Bezug auf die Zeichen- und speziell die Kommasetzung.
Die Anordnung der neun Regeln im Folgenden entspricht nicht einer Vorgabe, sondern ist von uns vorgenommen worden. Die Bezeichnung „Regel 1“ oder „Regel 8“ beispielsweise ist beliebig und in keiner Form allgemeingültig.
Ein Komma wird gesetzt, um gleichrangige Teilsätze (a), Wortgruppen (b) oder Wörter (c) abzugrenzen. Beispiele
- (a) Ich konnte ihn sehen, er kam auf mich zu, jetzt war alles klar.
- (b) Sie hatte vor ihre Lehre abzuschließen, ein Auto zu kaufen, eine Weltreise zu machen.
- (c) Er verspielte sein Geld, das Haus, sein ganzes Vermögen
Ein Komma steht vor entgegenstellenden Konjunktionen (aber, doch, jedoch, sondern) die gleichrangige Wörter (a) oder Wortgruppen (b) verbinden. Beispiele
- (a) Das Pferd war schön, aber teuer.
- (b) Er bettelte nicht zum Vergnügen, sondern aus großer Not.
- (c) Der Mann war klein gewachsen, jedoch zwei Zentner schwer.
Nebensätze werden durch Komma abgetrennt (a) oder von 2 Kommata eingeschlossen (b) Beispiele:
- (a) Wenn ich einmal groß bin, werde ich Astronaut. (Nebensatz am Anfang)
- (b) Er hatte keine Ahnung, wen er ansprechen sollte. (Nebensatz am Ende)
- (c) Das Buch, das meine Oma las, handelte von Liebe. (Nebensatz eingeschoben)
Zusätze und Nachträge werden durch ein Komma abgetrennt (a), Einschübe werden von zwei Kommata eingeschlossen (b). Einige Beispiele:
- (a) Wir trafen um acht Uhr ein, kurz vor Spielbeginn. Die Italiener spielten sehr stark, vor allem im Mittelfeld.
- (b) Thomas, Hildegards Freund, arbeitet auf dem Finanzamt. Meine Steuererklärung, auch die letzte, hat er bearbeitet.
Zusätze und Nachträge werden mit Komma abgetrennt, Einschübe eingeschlossen (Regel 4); aber oft ist es freigestellt, ob das Satzglied als Einschub oder Nachtrag aufgefasst wird (a) oder nicht (b). Beispiele:
- (a) Der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, Egidius Braun, ist ein Freund des Bundestrainers.
- (b) Der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes Egidius Braun ist ein Freund des Bundestrainers.
Ausrufe, Anreden und Ausdrücke einer Stellungnahme werden entweder mit Komma abgetrennt oder von zwei Kommata eingeschlossen. Beispiele:
- (a) Männer, seid doch vernünftig!
- (b) Treten Sie näher, meine Damen!
- (c) Ach, wie ich mich freue .
- (d) Tatsächlich, diese Blumen sind viel schöner.
- (e) Ich spiele mit, natürlich.
- (f) Nein, ich habe dich nicht betrogen.
Kein Komma wird gesetzt, wenn gleichrangige Teilsätze verbunden sind durch die Konjunktionen und, oder, beziehungsweise, sowie, wie, entweder...oder, sowohl...als auch, weder...noch. Beispiele:
Sie hat vor ihre Lehre abzuschließen und ein Auto zu kaufen und eine Weltreise zu machen. Sie hat vor sowohl ihre Lehre abzuschließen als auch eine Weltreise zu machen. Sie hat vor ihre Lehre abzuschließen und danach macht sie eine Weltreise. Sie hat weder vor ihre Lehre abzuschließen noch will sie ein Auto kaufen. Er holte seine schwere Tasche beziehungsweise er schleppte sie heran. (Vergleiche hierzu die Kommasetzung nach Regel 2 bei entgegenstellenden Konjunktionen)
Ein Komma kann gesetzt werden, wenn dadurch die Gliederung des ganzen Satzes deutlich gemacht wird. In den folgenden Beispielen muss kein Komma stehen, es macht aber die Satzgliederung sofort deutlich. Ohne Komma wären diese Sätze mehrdeutig (a) oder zumindest missverständlich (b). In Beispielsatz (b), in dem trotz zweier vollwertiger Sätze entgegen der alten Regelung kein Komma mehr stehen muss, könnte beim ersten Lesen auch verstanden werden: Er entdeckte seine Frau und seine Mutter. Daher empfiehlt es sich in diesem Fall ein Komma zu setzen, um so die Gliederung deutlich zu machen. Bei Infinitiv-, Partizip- und Adjektivgruppen steht kein Komma mehr (c), es sei denn sie werden durch eine hinweisende Wortgruppe angekündigt (d) oder wieder aufge-nommen (e) oder sie fallen aus der üblichen Satzstruktur heraus (f). Beispiele:
- a1) Ich hoffe, jeden Tag ein Honorar zu bekommen.
a2) Ich hoffe jeden Tag, ein Honorar zu bekommen. - b1) Er entdeckte seine Frau, und seine Mutter war beruhigt.
b2) Er entdeckte seine Frau und seine Mutter war beruhigt. - c1) Seinem Chef die Tasche hinterherzutragen hatte er keine Lust.
c2) Vom Geruch des Fleisches angelockt näherten sich die ersten Gäste. - d) Darauf, seinem Chef die Tasche hinterherzutragen, hatte er keine Lust.
- e) Seinem Chef die Tasche hinterherzutragen, darauf hatte er keine Lust.
- f) Er, um kein Misstrauen zu erwecken, lächelte freundlich.
Das Komma kann weggelassen werden bei formelhaften Nebensätzen (z.B. wie gesagt, falls gewünscht, wenn nötig, wie schon erwähnt). Beispiele:
- a1) Wie gesagt erscheint der Artikel am Samstag.
a2) Wie gesagt, erscheint der Artikel am Samstag. - b1) Falls gewünscht fordere ich einen Katalog an.
b2) Falls gewünscht, fordere ich einen Katalog an.